Neue Förderrichtlinien und Sonderförderprogramme in Kraft getreten!
25.12.2011 - 13:00 Uhr
Was lange währt, wird endlich gut! Nachdem wir bereits ausführlich in der letzten Ausgabe Florian Kommen Nr. 91 darüber berichtet haben, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern eine maßgebliche und spürbare Verbesserung der Feuerwehrförderung mit Unterstützung des Staatsministers des Innern Herrn Joachim Herrmann erreichen konnte, können wir Ihnen nunmehr zunächst die Richtlinien der Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras zur Kenntnis bringen.
Die beiden Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras sind bereits in Kraft getreten; die neuen Zuwendungsrichtlinien sollen mit Wirkung vom 01.01.2012 an gelten.
Für Sie eingesetzt – für Sie erreicht! An dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank für die vielen Anregungen und die Unterstützung. Gemeinsam konnten wir hier eine deutliche Verbesserung der Förderung in allen Bereichen für unsere Feuerwehren durchsetzen.
Die beiden Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras sind bereits in Kraft getreten; die neuen Zuwendungsrichtlinien sollen mit Wirkung vom 01.01.2012 an gelten.
Für Sie eingesetzt – für Sie erreicht! An dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank für die vielen Anregungen und die Unterstützung. Gemeinsam konnten wir hier eine deutliche Verbesserung der Förderung in allen Bereichen für unsere Feuerwehren durchsetzen.
Nachtrag:
Wir nehmen Bezug auf unsere oben stehende Information, mit der wir Sie bereits über die Sonderförderprogramme zu den Hilfeleistungssätzen und den Wärmebildkameras informiert hatten.
Nunmehr liegt uns auch die Änderungsbekanntmachung der Zuwendungsrichtlinie vor, die wir Ihnen nachfolgend nebst gerne zur Verfügung stellen. Hierzu teilen wir ergänzend noch folgendes mit:
- Die Förderung des GW Logistik 1 ergibt sich unmittelbar aus der Tabelle 1 (Höhe der Festbeträge für Beschaffungen) die als Anlage 2 der Änderungsbekanntmachung beigefügt ist
- Für den Gerätewagen Logistik 1 existiert keine separate technische Baubeschreibung; hier wird auf die DIN 14555-21, Rüst-und Gerätewagen, Teil 21: GW-L1 verwiesen
- Zu den Verkehrssicherungsanhängern und den Mannschaftstransportwagen wurden Anfang des Jahres durch das StMI noch technische Baubeschreibungen veröffentlicht, welche wir ebenfalls gerne zur Verfügung stellen.
- Die Kontingentierung wurde bei den Hilfeleistungssätzen aufgehoben. Es wird auch bei der Förderung der Wärmebildkameras, Mannschaftstransportwagen, Gerätewagen Logistik I und ELW 1 keine Kontingentierung geben.
Die Bekanntmachung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Ergänzend haben wir bei StMI noch eine durchgeschriebene, konsolidierte Fassung der Zuwendungsrichtlinie angefordert. Sobald uns diese vorliegt, werden wir diese ebenfalls zur Verfügung stellen.
Quelle:
LFV Bayern e.V. / Bayer. StMI 21.12.2011
