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Steckkreuzträger des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Verleihungsjahr 2009

15.02.2010 - 11:51 Uhr
Steckkreuz

Mit Gesetz vom 4. Mai 1955 (GVBl. S.121) wurde das Steckkreuz zum Bayerischen Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet und erstmals am 26. Juni 1956 verliehen. Es wird an der Feuerwehruniform ohne Band an der linken unteren Brustseite getragen.

Der Staatsminister des Innern verlieh den Orden bis 1965 jährlich und ab 1967 alle zwei Jahre, von einzelnen Ausnahmen abgesehen.

Bis einschließlich 2009 sind 1742 Personen, die sich besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen in Bayern erworben haben, ausgezeichnet worden.

Das Vorschlagsrecht für diese Auszeichnung liegt bei den Kreis- und Stadtbrandräten sowie bei den Leitern der Berufsfeuerwehren. Die Vorschläge werden bei den Kreisverwaltungen eingereicht, geprüft und der zuständigen Bezirksregierung vorgelegt.

Diese wählt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Bezirksfeuerwehrverbandes pro 5000 Feuerwehrdienstleistenden im Kreis, bis zu zwei Vorschläge aus und berichtet an das Bayerische Staatsministerium des Innern.

Das Ministerium prüft die Vorschläge erneut, entscheidet und bereitet das Verfahren für die Verleihungszeremonie vor.

Durch Änderung der Ausführungsbestimmungen, gemäß der Bekanntmachung vom 23. Februar 1999, wurde auch für den Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ein Vorschlagsrecht für bis zu zwei Vorschläge pro Verleihung geschaffen.

- Steckkreuzträger des Feuerwehr-Ehrenzeichens - Verleihungsjahr 2009

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Quelle: Bruno Dachs, Ehrenmitglied des LFV Bayern e.V. 13.02.2010