Kompromisslösung beim Feuerwehrführerschein
Langjährige Bemühungen des LFV Bayern e.V. führen zum Erfolg
23.08.2009 - 13:20 Uhr
Feuerwehr-Führerschein von Bundesrat beschlossen - Feuerwehr-Führerschein bis 4,75 Tonnen ohne Kosten
Bereits vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen, dass aufgrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz die verfügbaren Fahrgestelle z.B. das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) so schwer geworden sind, dass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 to. anbieten können.
Immer wieder haben wir dieses Problem angesprochen und gegenüber dem Freistaat Bayern, den politischen Fraktionen und den Landtags- und Bundestagsabgeordneten thematisiert. Zusammen mit dem Deutschen Feuerwehrverband, dem bayerischen Staatsminister des Innern und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion konnte nach vielen Gesprächen und langjährigem Ringen zumindest ein Teilerfolg für unsere bayerischen Feuerwehren erreicht werden.
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden zwei Sonderfahrberechtigungen geschaffen. Einmal zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen, zum anderen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen. Das Verfahren zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen wird durch Verordnungen der Länder geregelt werden. Hier ist keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eine praktische Ausbildung und Prüfung, die allerdings organisationsintern durchgeführt werden kann, ist ausreichend. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband und den Hilfsorganisationen geführt um eine einfache und praktikable Lösung zu finden.
Ziel ist es von allen Seiten, dass die Umsetzung bis Ende September erfolgen kann.
Sonderfahrberechtigung bis 4,75 to:
Der Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens
seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein.
Die jetzige Generation der 20 bis 30-Jährigen verfügt in der Regel nur über die Fahrerlaubnisklasse B und kann damit nur noch die alte Generation der Tragkraftspritzenfahrzeuge bis 3,49 to fahren.
Für die neuen Tragkraftspritzenfahrzeuge über 3,49 Tonnen mussten Sie bisher die Führerscheinklasse C1 erwerben. Dies ist nun vom Tisch! Ausgehend von Bayernweit etwa 2.500 Feuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF kann diese Regelung durchaus als großer Erfolg gewertet werden.
Sonderfahrberechtigung von 4,75 to bis 7,5 to:
Bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen wird die Sonderfahrberechtigung neben dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine praktische Prüfung beim TÜV erfordern.
Weiteres Ziel:
Wir werden aber weiter unser Ziel verfolgen eine Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen ohne jegliche weitere Ausbildung, Prüfung und Kosten zu erreichen. Der Weg hierfür kann dadurch frei gemacht werden, dass die Europäische Kommission bzw. das Bundesverkehrsministerium die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt, da dann schon Ausnahmeregelungen durch die europäische Führerscheinrichtlinie selbst möglich wären.
Dennoch haben wir einen Erfolg erreicht, der nicht nur unseren Mitgliedern sondern allen bayerischen Feuerwehren zugute kommt und der wieder einmal die Wichtigkeit einer konsequenten Verbandsarbeit belegt.
Dank:
Ein besonderer Dank gilt dabei dem bayerischen Staatsminister des Innern Herrn Joachim Herrmann mit dem Bay. Landtag. Der gesamten CDU/CSU- Bundestagsfraktion an der Spitze mit dem stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU-CSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Hans-Peter Friedrich, und dem Vorsitzenden
des CSU Landesgruppe der CDUCSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Ramsauer. Ein ebenso herzlicher Dank gilt der Unterstützung des Deutschen Feuerwehrverbandes mit seinem Präsidenten Hans-Peter Kröger.
Bereits vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen, dass aufgrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz die verfügbaren Fahrgestelle z.B. das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) so schwer geworden sind, dass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 to. anbieten können.
Immer wieder haben wir dieses Problem angesprochen und gegenüber dem Freistaat Bayern, den politischen Fraktionen und den Landtags- und Bundestagsabgeordneten thematisiert. Zusammen mit dem Deutschen Feuerwehrverband, dem bayerischen Staatsminister des Innern und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion konnte nach vielen Gesprächen und langjährigem Ringen zumindest ein Teilerfolg für unsere bayerischen Feuerwehren erreicht werden.
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden zwei Sonderfahrberechtigungen geschaffen. Einmal zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen, zum anderen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen. Das Verfahren zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen wird durch Verordnungen der Länder geregelt werden. Hier ist keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eine praktische Ausbildung und Prüfung, die allerdings organisationsintern durchgeführt werden kann, ist ausreichend. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband und den Hilfsorganisationen geführt um eine einfache und praktikable Lösung zu finden.
Ziel ist es von allen Seiten, dass die Umsetzung bis Ende September erfolgen kann.
Sonderfahrberechtigung bis 4,75 to:
| Bisherige Regelung |
Neuregelung |
| Zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 3,49 Tonnen | Zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 3,49 to bis 4,75 Tonnen |
| Führerscheinklasse C1 erforderlich | Sonderfahrberechtigung |
| Theoretische Ausbildung 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse B Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation (Einzelheiten sollen bis Ende September mit dem StMI festgelegt werden) |
| Praktische Ausbildung Grundausbildung (keine Mindestanzahl vorgegeben) 3 Stunden Schulung Bundes- und Landstraße 1 Stunde Schulung Autobahn 1 Schulung bei Dämmerung/Nacht Theoretische Prüfung (Fragebogen mit 30 Fragen) Praktische Prüfung (mind. 75 Minuten) |
Es entstehen weder Kosten für den Feuerwehrdienstleistenden noch für die Kommune! |
Der Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens
seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein.
Die jetzige Generation der 20 bis 30-Jährigen verfügt in der Regel nur über die Fahrerlaubnisklasse B und kann damit nur noch die alte Generation der Tragkraftspritzenfahrzeuge bis 3,49 to fahren.
Für die neuen Tragkraftspritzenfahrzeuge über 3,49 Tonnen mussten Sie bisher die Führerscheinklasse C1 erwerben. Dies ist nun vom Tisch! Ausgehend von Bayernweit etwa 2.500 Feuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF kann diese Regelung durchaus als großer Erfolg gewertet werden.
Sonderfahrberechtigung von 4,75 to bis 7,5 to:
| Bisherige Regelung |
Neuregelung |
| Zwischen 4,75 t und 7,5 t | Zwischen 4,75 t und 7,5 t Sonderfahrberechtigung |
| Führerscheinklasse C1 erforderlich Umfang siehe oben |
Vorbesitz der Klasse B keine theoretische Ausbildung |
| Kosten zwischen 1.500 € und 2.000 € | Praktische Ausbildung bei einer Fahrschule; praktische Prüfung beim TÜV Möglichkeit der Umschreibung in einen „normalen“ C1 Führerschein nach 2 Jahren Kosten ca. 600 € - 800 € |
Bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen wird die Sonderfahrberechtigung neben dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine praktische Prüfung beim TÜV erfordern.
Weiteres Ziel:
Wir werden aber weiter unser Ziel verfolgen eine Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen ohne jegliche weitere Ausbildung, Prüfung und Kosten zu erreichen. Der Weg hierfür kann dadurch frei gemacht werden, dass die Europäische Kommission bzw. das Bundesverkehrsministerium die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt, da dann schon Ausnahmeregelungen durch die europäische Führerscheinrichtlinie selbst möglich wären.
Dennoch haben wir einen Erfolg erreicht, der nicht nur unseren Mitgliedern sondern allen bayerischen Feuerwehren zugute kommt und der wieder einmal die Wichtigkeit einer konsequenten Verbandsarbeit belegt.
Dank:
Ein besonderer Dank gilt dabei dem bayerischen Staatsminister des Innern Herrn Joachim Herrmann mit dem Bay. Landtag. Der gesamten CDU/CSU- Bundestagsfraktion an der Spitze mit dem stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU-CSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Hans-Peter Friedrich, und dem Vorsitzenden
des CSU Landesgruppe der CDUCSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Ramsauer. Ein ebenso herzlicher Dank gilt der Unterstützung des Deutschen Feuerwehrverbandes mit seinem Präsidenten Hans-Peter Kröger.
Quelle:
LFV Bayern e.V. - Florian kommen Nr. 81 06.08.2009
