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Feuerwehr-Aktionswoche 2006

Zentrale Begriffe des Zivil- und Katastrophenschutzes

Die Erklärung einiger wichtiger Begriffe des Zivil- und Katastrophenschutzes, die Verdeutlichung ihrer Bestimmung zielt auf die Anwendung durch die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung und den regelmäßigen Gebrauch durch die Führungskräfte und die Feuerwehren hin. Sie haben die Gelegenheit, mit der Anwendung der beschriebenen Fachbezeichnungen ihre Arbeit verständlicher und transparenter zu machen.


ABC-Schutz

umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Gefahren durch Erkundung und Dekontamination

Alarmplan

ist ein verbindlicher Katalog zur Durchführung vorgeplanter Maßnahmen. Er ist nach Kriterien der Dringlichkeit und Notwendigkeit zu gliedern.

Bergung

bezeichnet das Sicherstellen von Sachgütern oder Leichen.

Betreuung

umfasst Maßnahmen zur Unterbringung, Verpflegung sowie zur sozialen Betreuung Betroffener. Durch soziale Betreuung werden Betroffene mit Gütern des dringenden täglichen Bedarfs versorgt und erhalten erste psychische Hilfe.

Betroffener

ist eine Person, die durch ein Schadensereignis bedroht wird oder geschädigt wurde, ohne verletzt zu sein.

Dekontamination

Entgiften, Entseuchen, Beseitigen oder Verringerung radioaktiver Strahlung

Einheiten im KatS

bedeutet die gegliederte Zusammenfassung von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen.

Einsatz

die auf Grund eines Auftrages, Befehls oder eigenen Entschlusses ausgelöste Tätigkeit von Einzelpersonen, Einheiten und/oder Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Hilfeleistung und Schadensbekämpfung.

Einsatzbereitschaft

ist der Zustand von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, der im Allgemeinen den vorgesehenen Einsatz ermöglicht. Die personelle Einsatzbereitschaft bezieht sich auf Zahl, Ausbildungsstand und Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Die technische Einsatzbereitschaft bezieht sich auf die Einsatzmittel.

Einsatzleiter (EL)

ist die für die technisch taktische Einsatzdurchführung verantwortliche Führungs-kraft.

Einsatzleitung

besteht aus dem Einsatzleiter, den Führungsgehilfen, dem Stabs- und Hilfspersonal sowie notwendigen Führungsmitteln.

Einsatzplan

ist die vorherige Festlegung eines möglichen Vorgehens bei bestimmten Situationen.

Einsatzstelle

ist der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem Einsatzkräfte bei Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden.

Ergänzung des KatS

stellt die im Zivilschutzgesetz geregelte Aufgabe des Bundes dar, die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung mit geeigneten Einsatzfahrzeugen zu ergänzen.

Evakuierung

ist die vorübergehende Unterbringung von  besonders gefährdeten Gebieten in andere Gebiete.

Gefahr

ist Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit, verursacht durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische Fehler oder menschliches Versagen.

Großschadenereignis

ist ein Ereignis mit einer so großen Zahl Geschädigter und/oder in Mitleidenschaft gezogener Sachwerte, das mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung der Gefahrenabwehr nur bewältigt werden kann, wenn alle eingesetzten Kräfte unter einer verantwortlichen Leitung stehen.

Helferinnen/Helfer

sind Frauen und Männer, die freiwillig und ehrenamtlich Dienst in öffentlichen oder privaten Organisationen des Katastrophenschutzes leisten.

Hochwasserschutz

sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Überflutung.

Katastrophe

ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maß gefährdet oder schädigt.

Katastrophenfall

ist die Feststellung des Zustandes einer drohenden oder eingetretenen Katastrophe, der dazu führt, gesetzlich festgelegte Maßnahmen anzuwenden.

Katastrophenschutz

sind die Maßnahmen der Länder zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von Katastrophen oder ihrer Folgen. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen und einer Ausbildung für die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen.

Leitstelle (Integrierte Leitstelle)

ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften.

Massenanfall

ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der  vorhandenen oder einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes versorgt werden kann.

Örtliche Einsatzleitung (ÖEL)

führt die ihr unterstellte Einsatzkräfte am Gefahren- oder Schadensort. Der Örtliche Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Regel einen Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufgabenumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch die technisch taktische Führung der Einheiten/Einsatzkraft im Einzelfall bestimmt.

Rettung

ist das Eingreifen zur Beseitigung einer Existenz bedrohenden Notlage von Menschen oder Tieren

Schadengebiet

ist ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können oder in dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind.

Schutzraum

ist ein Baukörper, der gegen schädliche Stoffe, Einsturz und/oder Waffenwirkungen schützt.

Selbsthilfe

ist ein aus eigenem Antrieb motiviertes spontanes Handeln zur Vermeidung oder Überwindung einer Gefahrensituation.

Wassergefahr

bezeichnet Gefahren, die sich durch erhöhte Wasserstände oder durch nicht normale Fließgeschwindigkeiten des Wassers ergeben. Hierzu gehören Hochwasser, Überschwemmungen, Eisgänge, Damm- oder Deichbrüche, Überflutungen und Unterspülungen.

Zivilschutz

ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.