Feuerwehr-Aktionswoche 2006
Zentrale Begriffe des Zivil- und Katastrophenschutzes
ABC-Schutz |
umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Gefahren durch Erkundung und Dekontamination |
Alarmplan |
ist ein verbindlicher Katalog zur Durchführung vorgeplanter Maßnahmen. Er ist nach Kriterien der Dringlichkeit und Notwendigkeit zu gliedern. |
Bergung |
bezeichnet das Sicherstellen von Sachgütern oder Leichen. |
Betreuung |
umfasst Maßnahmen zur Unterbringung, Verpflegung sowie zur sozialen Betreuung Betroffener. Durch soziale Betreuung werden Betroffene mit Gütern des dringenden täglichen Bedarfs versorgt und erhalten erste psychische Hilfe. |
Betroffener |
ist eine Person, die durch ein Schadensereignis bedroht wird oder geschädigt wurde, ohne verletzt zu sein. |
Dekontamination |
Entgiften, Entseuchen, Beseitigen oder Verringerung radioaktiver Strahlung |
Einheiten im KatS |
bedeutet die gegliederte Zusammenfassung von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen. |
Einsatz |
die auf Grund eines Auftrages, Befehls oder eigenen Entschlusses ausgelöste Tätigkeit von Einzelpersonen, Einheiten und/oder Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Hilfeleistung und Schadensbekämpfung. |
Einsatzbereitschaft |
ist der Zustand von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, der im Allgemeinen den vorgesehenen Einsatz ermöglicht. Die personelle Einsatzbereitschaft bezieht sich auf Zahl, Ausbildungsstand und Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Die technische Einsatzbereitschaft bezieht sich auf die Einsatzmittel. |
Einsatzleiter (EL) |
ist die für die technisch taktische Einsatzdurchführung verantwortliche Führungs-kraft. |
Einsatzleitung |
besteht aus dem Einsatzleiter, den Führungsgehilfen, dem Stabs- und Hilfspersonal sowie notwendigen Führungsmitteln. |
Einsatzplan |
ist die vorherige Festlegung eines möglichen Vorgehens bei bestimmten Situationen. |
Einsatzstelle |
ist der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem Einsatzkräfte bei Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden. |
Ergänzung des KatS |
stellt die im Zivilschutzgesetz geregelte Aufgabe des Bundes dar, die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung mit geeigneten Einsatzfahrzeugen zu ergänzen. |
Evakuierung |
ist die vorübergehende Unterbringung von besonders gefährdeten Gebieten in andere Gebiete. |
Gefahr |
ist Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit, verursacht durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische Fehler oder menschliches Versagen. |
Großschadenereignis |
ist ein Ereignis mit einer so großen Zahl Geschädigter und/oder in Mitleidenschaft gezogener Sachwerte, das mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung der Gefahrenabwehr nur bewältigt werden kann, wenn alle eingesetzten Kräfte unter einer verantwortlichen Leitung stehen. |
Helferinnen/Helfer |
sind Frauen und Männer, die freiwillig und ehrenamtlich Dienst in öffentlichen oder privaten Organisationen des Katastrophenschutzes leisten. |
Hochwasserschutz |
sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Überflutung. |
Katastrophe |
ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maß gefährdet oder schädigt. |
Katastrophenfall |
ist die Feststellung des Zustandes einer drohenden oder eingetretenen Katastrophe, der dazu führt, gesetzlich festgelegte Maßnahmen anzuwenden. |
Katastrophenschutz |
sind die Maßnahmen der Länder zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von Katastrophen oder ihrer Folgen. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen und einer Ausbildung für die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen. |
Leitstelle (Integrierte Leitstelle) |
ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften. |
Massenanfall |
ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen oder einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes versorgt werden kann. |
Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) |
führt die ihr unterstellte Einsatzkräfte am Gefahren- oder Schadensort. Der Örtliche Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Regel einen Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufgabenumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch die technisch taktische Führung der Einheiten/Einsatzkraft im Einzelfall bestimmt. |
Rettung |
ist das Eingreifen zur Beseitigung einer Existenz bedrohenden Notlage von Menschen oder Tieren |
Schadengebiet |
ist ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können oder in dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind. |
Schutzraum |
ist ein Baukörper, der gegen schädliche Stoffe, Einsturz und/oder Waffenwirkungen schützt. |
Selbsthilfe |
ist ein aus eigenem Antrieb motiviertes spontanes Handeln zur Vermeidung oder Überwindung einer Gefahrensituation. |
Wassergefahr |
bezeichnet Gefahren, die sich durch erhöhte Wasserstände oder durch nicht normale Fließgeschwindigkeiten des Wassers ergeben. Hierzu gehören Hochwasser, Überschwemmungen, Eisgänge, Damm- oder Deichbrüche, Überflutungen und Unterspülungen. |
Zivilschutz |
ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz. |