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Feuerwehr-Aktionswoche 2006

Artikel 4 – Örtliche Printmedien auf Kreis- und Ortsebene

Thema: Verhaltenstipps im Katastrophenfall – Teil 2

Bei Hochwasser und Überschwemmungen vorgesorgt

Die Feuerwehr gibt Tipps für den Katastrophenfall

Dachau. Alle haben wir noch die Bilder der Medien des Oder-Hochwassers oder den Überschwemmungen in New Orleans nach einem Hurrikan aus dem vergangenen Jahr in Erinnerung. Solche großflächigen Katastrophen können dazu führen, dass Teile der Bevölkerung von der Außenwelt abgeschnitten werden. Zur Feuerwehraktionswoche gibt der Landesfeuerwehrverband Bayern wichtige Tipps für den Katastrophenfall.

Nur über Rundfunk, Fernsehen und andere elektronische Medien können unter Umständen lebenswichtige Informationen die Hilfebedürftigen erreichen. Oft ist aber auch die Stromversorgung in Katastrophengebieten nicht mehr gewährleistet, dann fallen alle netzbetriebenen Geräte aus. Viele Rundfunkgeräte können aber sowohl über Netzanschluss als auch mit Batterien betrieben werden. Damit Sie auch bei Stromausfall noch informiert werden können, ist ein solches Rundfunkgerät mit UKW-und Mittelwellenempfang besonders wichtig. Dazu gehören natürlich auch die für Batteriebetrieb erforderlichen Reservebatterien.

Kündigt sich ein Hochwasser an, sollten die regionalen aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen verfolgt werden. Gefährdete Räume können ausgeräumt werden. Türen und Fenster können mit Folien, Sandsäcken, Schalbrettern, wasserfesten Sperrholzplatten und Silikon abgedichtet werden. Elektrische Geräte und Stromversorgung in den betroffenen Räumen müssen ausgeschaltet werden, um einer Stromschlaggefahr vorzubeugen. Eventuelle Hausentwässerungsanlagen oder Rückschlagsklappen sollten überprüft werden. Öltanks müssen gegen Aufschwimmen gesichert werden. Gefährliche Stoffe (Lacke, Benzin, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, usw.) in Garagen und Werkstätten müssen ausgelagert werden. Fahrzeuge rechtzeitig aus gefährdeten Parkplätzen und Garagen entfernen.

„Hilfsbedürftige oder kranke Personen oder Tiere sollten bei Verwandten oder Bekannten außerhalb der Gefahrenzone untergebracht werden“, rät Kreisbrandrat Rudolf Reimoser. Überflutete Straßen sollen nicht befahren werden, denn wenn Wasser in den Motorraum eindringt, kann dies zu erheblichen Schäden führen, wenn beispielsweise der Keramikkopf des 700 Grad Celsius heißen Katalysators zerspringt. Steht das Wasser bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, sollte keineswegs gestartet werden, sondern man sollte sich in die Werkstatt abschleppen lassen.

Menschenrettung geht immer der Erhaltung von Sachwerten vor und Rettungsversuche sollten nur mit Eigensicherung geführt werden. Bei Gefahr sollten Kinder schnellstens in Sicherheit gebracht werden. Uferbereiche sollten wegen der Gefahr der Unterspülung und Abbruchgefahr nicht betreten werden. Absperrungen müssen auf jeden Fall beachtet werden.

Aus der Erfahrung vergangener Hochwasser rät Kreisbrandrat Rudolf Reimoser: „Wasserreste und Schlamm sollten erst abgepumpt werden, wenn das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist“. Ansonsten können Gebäudeschäden durch Druck von außen entstehen. jk



BUZ: Hochwasserschutz, Foto: FF Homburg


BUZ: Hochwasserschutz, Foto: FF Marktheidenfeld

Im Teil drei der Artikelserie beleuchten wir Unwettergefahren durch Sturm, Hagel und Starkregen.