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Feuerwehr-Aktionswoche 2006

Artikel 2 – Überörtliche Printmedien auf Bezirks- und Landesebene

Thema: Katastrophenschutz und die Einsparungen des Bundes

Wenn Katastrophenhilfe zur Katastrophe wird

Sparpläne des Bundes machen den Feuerwehren Sorgen

München. Auf die fehlende Unterstützung und Einsparungen im Katastrophenschutz möchte der Landesfeuerwehrverband Bayern mit der diesjährigen Feuerwehr-Aktionswoche aufmerksam machen. Unter dem Motto „Im Katastrophenschutz die Nr. 1“ möchten die Feuerwehren Bayerns auch auf Defizite im Katastrophenschutz hinweisen.

Große Sorge bereitet den Feuerwehren die mangelnde Unterstützung der Bundespolitik. Der Bund ist nach dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Zivilschutzgesetz für den Katastrophenschutz im Verteidigungsfall zuständig. Dazu verstärkt er die Feuerwehren im Brandschutz und ABC-Dienst mit Bundesfahrzeugen und Ausstattung, welche die Länder nach einem Stationierungskonzept verteilen. Auf diese Komponenten können auch Helfer vom Wehrdienst freigestellt werden, wenn sie sich für sechs Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten.

Die Länder haben dagegen die Zuständigkeit für den allgemeinen Katastrophenschutz, der nicht auf den Verteidigungsfall bezogen ist. Es ist in den Bundes- und Landesgesetzen festgelegt, dass sich die Potenziale gegenseitig ergänzen. Im Endeffekt greift sowohl der Bund wie auch der Freistaat Bayern auf die kommunalen Feuerwehren zurück.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat kürzlich ein Papier vorgelegt: Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung – Grobkonzept zur Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes des Bundes. In diesem Papier beansprucht der Bund eine erweiterte grundgesetzliche Zuständigkeit für außergewöhnliche Gefahren- und Schadenslagen mit einem Durchgriffsrecht auf die Katastrophenschutzpotenziale der Länder und stellt gleichzeitig fest, dass der Bereich Brandschutz künftig keiner ergänzenden Ausstattung durch den Bund mehr bedarf.

Fahrzeugbeschaffungen und Unterhaltung von Brandschutzfahrzeugen sollen künftig vom Bund nicht mehr übernommen und die dadurch freigesetzten Mittel sollen in das THW, in die Sanitätsorganisationen und in ABC-Task Forces umgeleitet werden. In Bayern sind davon 135 Löschgruppenfahrzeuge (LF) 16-TS und 56 Schlauchwagen SW 2000 betroffen, die eingespart werden sollen.

„Im Hinblick auf die seit längerem durch den Landesfeuerwehrverband geforderten Notstandseinheiten zur überregionalen Unterstützung bei Großschadensereignissen fehlen uns fast 200 Fahrzeuge“, kritisiert Landesverbandsvorsitzender Alfons Weinzierl die Sparpläne des Bundes. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat erste Entwürfe für die Planung zur Aufstellung von Notstandseinheiten erarbeitet, die derzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen dem Innenministerium und dem LFV Bayern abgestimmt werden. Und gerade jetzt wird ein Potenzial von fast 200 Fahrzeugen entzogen. Es hat sich gezeigt, dass die Bundesfahrzeuge für überregionale Katastrophenhilfe leichter eingesetzt werden konnten, da die kommunalen Fahrzeuge den örtlichen Brandschutz sicherstellen mussten.

„Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und kann so nicht weitergehen“, lässt Landesverbands-vorsitzender Weinzierl kein gutes Haar an den Planungen des Bundes. Weinzierl weiter: „Es darf nicht dazu kommen, dass die Feuerwehren die Hauptlast im Katastrophenschutz tragen, also das größte Helferkontingent stellen, aber keine Ausrüstung haben, während andere Organisationen hochgerüstet werden, aber die Helfer dazu nicht aufbringen.“ Die Feuerwehrverbände und die kommunalen Spitzenverbände sollten hier von der Politik sachgerechte Lösungen einfordern. jk/fh