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Artikelserie des BFV Unterfranken e.V. zur Feuerwehr-Aktionswoche 2005

Probleme bei der Freistellung vom Arbeitsplatz

Leere Arbeitsstätte

Unterfranken. „Feuerwehrdienst ist im Unterschied zu vielen anderen ehrenamtlichen Diensten nicht planbar, denn man weiß nie, wann der nächste Einsatz kommt, auch zu ungünstigen Momenten während der Arbeitszeit“, weiß der stellvertr. Vorsitzende des Bezirksfeuerwehrverbandes Unterfranken Gerhard Kümmel (Rechtenbach) aus dem täglichen Leben zu berichten. Durch immer größeren Erfolgsdruck im Beruf gepaart mit der Angst um den Arbeitsplatz gibt es bei den Feuerwehrdienstleistenden immer häufiger Probleme bei der Freistellung zu Feuerwehreinsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen, obwohl dies gesetzlich geregelt ist.

„Uns ist klar, dass ein Busfahrer im Linienverkehr der eine Schulklasse fährt oder wenn überaus wichtige Unternehmensbelange auf dem Spiel stehen, der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau seinen/ihren Arbeitsplatz nicht verlassen kann“, zeigte Bezirksverbandsvorsitzender Franz-Josef Hench Verständnis für die Unternehmer. Die Produktionsabläufe sind immer rationeller gestaltet, sodass der Ausfall eines Mitarbeiters in vielen Betrieben nicht mehr kompensiert werden kann, ohne dass der Produktionsprozess unterbrochen wird. „Wegen meiner Stellung als Projektleiter für Roboter-Automationsanlagen ist es mir leider nicht immer möglich zu einem Einsatz auszurücken, da ich oft mit unseren Kunden in Verhandlungen stehe und diese nicht einfach auf dem Hof stehen lassen kann“, sind sich die Feuerwehrwehrleute der Verantwortung gegenüber ihres Arbeitgebers bewusst, wie der Gruppenführer der Feuerwehr Elsenfeld Peter Petana berichtet.

Dennoch appelliert Branddirektor Hench an die Firmenchefs und Kolleginnen und Kollegen von Feuerwehrdienstleistenden mehr Verständnis aufzubringen, wenn es darum geht, dass ein Mitarbeiter oder Arbeitskollege zum Einsatz weg muss, um beispielsweise bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen oder einem Wohnhausbrand zu helfen. „Man sollte sich bewusst sein, dass man auch selbst einmal auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen sein kann und man diese dann wenige Minuten nach Alarmmeldung vor der Haustüre erwartet“, macht Branddirektor Hench deutlich, dass dies nur funktioniert, wenn Feuerwehrleute auch während der Arbeitszeit ausrücken dürfen.

Zur Gesetzeslage: Im Bayerischen Feuerwehrgesetz, Artikel 9, Absatz 1 steht geschrieben: „Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen und Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind Feuerwehrleute nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet“. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: „Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnisentstehen“. Die Praxis sieht leider oft anders aus, wie Kreisbrandrat Gerhard Kümmel weiß. Feuerwehrdienstleistende müssen wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten immer häufiger Nachteile hinnehmen, obwohl sie Engagement, Ausbildungswillen, Erste-Hilfe-Kenntnisse und ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein mit in das Arbeitsverhältnis bringen. Nicht selten bringen sie Urlaub beim Besuch von Lehrgängen ein, um Freistellungen zu vermeiden.

Gerade öffentliche und staatliche Einrichtungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Beispielsweise eignen sich Bauhofmitarbeiter einer Gemeinde optimal um die Tagesalarmsicherheit der Wehren zu stärken. Bei Einstellungen im öffentlichen Dienst sollte der Dienst in der Feuerwehr positiv gewertet werden, bzw. bei gleicher Qualifikation von Bewerbern Feuerwehrangehörige bevorzugt werden.

Für Feuerwehrleute wird es immer schwieriger ihren Arbeitsplatz für den Feuerwehrwehrdienst zu verlassen. Bild: BFV Unterfranken.