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Artikelserie des BFV Unterfranken e.V. zur Feuerwehr-Aktionswoche 2005

Lösungen

Fotomontage Doppelmitgliedschaft

Unterfranken. "Eine Gesetzesänderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die Stärkung des Ehrenamtes und die Untersuchung der Mitgliederentwicklung in den Feuerwehren sind erste Schritte um die Auswirkungen des zu geringen Wachstums in der Bevölkerung mit seinen Auswirkungen auf dieFeuerwehren ausgleichen zu können", nennt Bezirksverbandsvorsitzender Franz-Josef Hench, wie die künftigen Probleme des Mitgliederschwunds in der Feuerwehr begegnet werden kann.

Derzeit wird das Bayerische Feuerwehrgesetz überarbeitet. Nach der Novellierung soll es möglich sein, dass Feuerwehrmänner und -frauen in einer "Doppelmitgliedschaft" bei zwei Feuerwehren tätig sein können. Durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt arbeiten viele Floriansjünger nicht mehr in der eigenen Gemeinde und stehen so für den Einsatzdienst tagsüber nicht zur Verfügung. Dies macht heute schon vielen Feuerwehren Probleme, weil die Alarmsicherheit während der regulären Arbeitszeit nicht mehr gewährleistet ist. In einigen Städten und Gemeinden ist diese „Doppelmitgliedschaft“ heute schon gängige Praxis, so auch bei Roland Huber. Der 26-jährige wohnt in Elsenfeld und ist bei der dortigen Feuerwehr. Bedingt durch sein Studium an der FH Aschaffenburg und seinen jetzigen Arbeitsplatz wohnt der Softwareentwickler Roland Huber unter der Woche bei seiner Freundin in Obernau und rückt in dieser Zeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg mit aus. „Wir können durch eine solche Regelung auf eine voll ausgebildete Einsatzkraft unter anderem mit Gruppenführer-, Atemschutz-, Jugendwart und Maschinistenqualifikation zurückgreifen“, nennt Stadtbrandinspektor Walter Fleckenstein die Vorteile der künftigen Gesetzesregelung.

„Durch eine geänderte Freizeit- und Konsumgesellschaft wird es immer schwerer Personen für die Feuerwehr zu begeistern“, erklärt stellvertr. Verbandsvorsitzender Karlheinz Brunner (Miltenberg). Aus diesem Grund fordern auch viele Verantwortliche in den Feuerwehren Anreize für den Feuerwehrdienst zu schaffen und den Feuerwehrleuten einen kleinen Ausgleich für die zahlreichen ehrenamtlichen Stunden für den Dienst am Nächsten zu geben. Beispielsweise gewähren vielerorts Städte- und Gemeinden Vergünstigungen bei Eintritten in Schwimmbäder, Museen oder bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren. Auch private Unternehmen erkennen das Engagement der Einsatzkräfte an und räumen ihnen Rabatte ein. „Mit einer verstärken Anerkennung des Ehrenamtes müssen die Leute in den Wehren motiviert und Neue geworben werden, sonst könnte in ein paar Jahren die gewohnte schnelle Hilfe nicht mehr gewährleistet werden“, regt der Kreisbrandrat des Lkr. Miltenberg auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung zum Nachdenken an. Wie wichtig unter Berücksichtigung der geburtenschwachen Jahrgänge der Erhalt der Ortsteilfeuerwehren und das „Halten“ jedes einzelnen Mitgliedes ist, haben die Unwetter- und Überschwemmungseinsätze in Süddeutschland im August gezeigt.

Die Mitgliederentwicklungen der Feuerwehren werden vom Bezirksfeuerwehrverband und dem Landesfeuerwehrverband analysiert. Hierbei soll in einer wissenschaftlichen Arbeit an der Universität Würzburg untersucht werden, wie sich die demografische Entwicklung der Bevölkerung auf den Feuerwehrdienst auswirken wird.

Nach der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes soll es für Feuerwehrleute möglich sein, in der Feuerwehr ihrer Heimatgemeinde und beispielsweise am Ort ihres Arbeitsplatzes Feuerwehrdienst zu leisten und somit die Einsatzstärke der Wehren tagsüber zu erhöhen. Bild: Fotomontage BFV Unterfranken.