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Stellungnahme Versicherungsschutz First Responder VK Bayern

VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN

Gewürzmühlstraße 13


Freiwillige Feuerwehr Laufach
z.Hd. Herrn Albrecht Geis
Borgstraße 27
63846 Laufach

6 HS 112 HK MX (Bitte bei Antwort stets angeben) Wenden Sie sich bitte an Herrn Marx, Tel.(089) 2160-3773

Ihre Nachricht vom 20.10.96                                              München, 31. Oktober 1996

Einsatz kommunaler Freiwilliger Feuerwehren im Rahmen des First Responder-System

Sehr geehrter Herr Geis,

soweit sich kommunale Feuerwehrträger an dem o.a. Modellprojekt beteiligen und mit besonders geschulten Feuerwehrkräften innerhalb des Gemeindegebietes spezielle Erste Hilfe leisten, gewähren wir ihnen sowie ihren Feuerwehr-Ersthelfern bedingungsgemäßen Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung. Wir erlauben uns die Kopie eines diesbezüglichen Schreibens an die projektbegleitende Arbeitsgemeinschaft zu übermitteln, aus dem Sie nähere Einzelheiten entnehmen können.

Demnach ist die Gemeinde als Träger projektbezogener Hilfseinsätze nach Maßgabe ihres kommunalen Deckungskonzeptes geschützt, wobei dieses keine summenmäßige Begrenzung der Leistungspflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsieht.

Eingeschlossen sind die persönlichen gesetzlichen Haftungen der Feuerwehr-Ersthelfer in dieser ihrer Eigenschaft.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen bleibt das Wagnis aus dem Gebrauch versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge.

Mit freundlichen Grüßen