Stellungnahme Versicherungsschutz First Responder VK Bayern
VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN
Gewürzmühlstraße 13
Freiwillige Feuerwehr Laufach
z.Hd. Herrn Albrecht Geis
Borgstraße 27
63846 Laufach
6 HS 112 HK MX (Bitte bei Antwort stets angeben) Wenden Sie sich bitte an Herrn Marx, Tel.(089) 2160-3773
Ihre Nachricht vom 20.10.96
München, 31. Oktober 1996
Einsatz kommunaler Freiwilliger Feuerwehren im
Rahmen des First Responder-System
Sehr geehrter Herr Geis,
soweit sich kommunale Feuerwehrträger an dem o.a. Modellprojekt beteiligen und mit
besonders geschulten Feuerwehrkräften innerhalb des Gemeindegebietes spezielle
Erste Hilfe leisten, gewähren wir ihnen sowie ihren Feuerwehr-Ersthelfern
bedingungsgemäßen Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen
Haftpflichtversicherung. Wir erlauben uns die Kopie eines diesbezüglichen Schreibens an
die projektbegleitende Arbeitsgemeinschaft zu übermitteln, aus dem Sie nähere
Einzelheiten entnehmen können.
Demnach ist die Gemeinde als Träger projektbezogener Hilfseinsätze nach Maßgabe ihres
kommunalen Deckungskonzeptes geschützt, wobei dieses keine summenmäßige Begrenzung der
Leistungspflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsieht.
Eingeschlossen sind die persönlichen gesetzlichen Haftungen der Feuerwehr-Ersthelfer in
dieser ihrer Eigenschaft.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen bleibt das Wagnis aus dem Gebrauch
versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge.
Mit freundlichen Grüßen
