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Stellungnahme Versicherungsschutz First Responder GUV

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband

Körperschaft des öffentlichen Rechts


Postanschrift: Bayer. GUVV, 80791 München

Freiwillige Feuerwehr Laufach
Raiffeisengasse 8
63846 Laufach

Ihr Schreiben vom / lhr Zeichen 20.10.1996

Unser Zeichen Bitte bei Antwort angeben GUVV J-Nr.205/96


Versicherungsschutz für Feuerwehrdienstleistende hier: First Responder Projekt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder Ihrer Freiwilligen Feuerwehr sind bei allen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, zu denen sie im Rahmen des Feuerwehrdienstes verpflichtet werden.

Soweit eine Feuerwehr ihre im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegten Aufgaben erweitert, hat dies für den Versicherungsschutz der Feuerwehrdienstleistenden keine nachteiligen Auswirkungen.

Die Mitglieder Ihrer Feuerwehr sind also auch bei Einsätzen im Rahmen des First Responder Projekts gesetzlich unfallversichert.

Mit freundlichen Grüßen i.A. / Wagner