Stellungnahme Versicherungsschutz First Responder GUV
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Bayer. GUVV, 80791 München
Freiwillige Feuerwehr Laufach
Raiffeisengasse 8
63846 Laufach
Ihr Schreiben vom / lhr Zeichen
20.10.1996
Unser Zeichen Bitte bei Antwort angeben GUVV J-Nr.205/96
Versicherungsschutz für Feuerwehrdienstleistende hier: First Responder Projekt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitglieder Ihrer Freiwilligen Feuerwehr sind bei allen Tätigkeiten gesetzlich
unfallversichert, zu denen sie im Rahmen des Feuerwehrdienstes verpflichtet werden.
Soweit eine Feuerwehr ihre im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegten Aufgaben erweitert,
hat dies für den Versicherungsschutz der Feuerwehrdienstleistenden keine nachteiligen
Auswirkungen.
Die Mitglieder Ihrer Feuerwehr sind also auch bei Einsätzen im Rahmen des First Responder
Projekts gesetzlich unfallversichert.
Mit freundlichen Grüßen i.A. /
Wagner
