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Erste Hilfe

Helfen wenn jemand in Not gerät ... ... das versteht sich doch von selbst - oder?
Oder schaut man besser weg und hofft, dass sich ein anderer findet?
Stellen Sie sich vor, Sie selbst, ein Familienmitglied oder ein guter Freund erleiden einen Notfall.
Was würden Sie dann erwarten?

Wären Sie nicht froh, wenn dann ein Mensch zur Stelle wäre, möglichst ein ausgebildeter Ersthelfer, der nicht zaudert oder wegschaut, sondern mutig und beherzt zupackt und im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft?


Denken Sie immer daran:
Der größte Fehler, den Sie machen können, ist gar nicht zu helfen!

Häufige Fragen zur Ersten Hilfe:

Was ist eigentlich "Erste Hilfe"?
Unter "Erste Hilfe" versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen eines Arztes oder des Rettungsdienstes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert. Dazu gehören z. B.:

  • Unfallstelle absichern 
  • Verunglückte aus akuter Gefahr retten
  • Den Rettungsdienst oder Arzt alarmieren (Notruf veranlassen)
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Blutstillung, Beatmung, Seitenlagerung, Herz-Lungen-
  • Wiederbelebung (HLW)...) durchführen
  • Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistungen lindern
  • Verletzungen verbinden
  • Betroffene betreuen und trösten

Muss ich bei einem Notfall überhaupt „Erste Hilfe“ leisten?
Jeder Mensch ist gesetzlich zur Erste-Hilfe-Leistung im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist gemäß § 323c StGB strafbar. Es gibt einige wenige Ausnahmen und Einschränkungen:

  • wenn Sie sich selbst in erhebliche Gefahr bringen würden
  • wenn Sie durch die Hilfeleistung andere wichtige Pflichten verletzen würden
  • wenn bereits für Hilfeleistung gesorgt ist, z. B. durch die Anwesenheit eines Arztes am Unfallort

In den ersten beiden Fällen müssen Sie aber mindestens Hilfe herbeiholen

Kann ich nur als ausgebildeter Ersthelfer Erste Hilfe leisten?
Nein, jeder Mensch kann und muss bei einem Notfall helfen. Viele Erste-Hilfe-Aufgaben können Sie auch ohne Ausbildung ausführen, z. B.:

  • den Notfallort absichern
  • den Betroffenen aus der Gefahrenzone bringen
  • einen Notruf absetzen
  • den Betroffenen zudecken, beruhigen und betreuen

Als ausgebildeter Ersthelfer ist man dann kompetent und sicher in seinen Handlungen

Was ist, wenn ich etwas falsch mache?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Ihnen bestmögliche Hilfe leisten, können Sie sich grundsätzlich nicht strafbar machen - selbst wenn Sie bei der Hilfeleistung objektiv einen Fehler machen würden. Haftbar gemacht würden Sie nur bei Vorsatz, d. h. absichtlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit. Abgesehen davon sind Schäden durch unterlassene Hilfeleistung viel wahrscheinlicher und schwerwiegender als durch eine nicht ganz korrekte Hilfeleistung.

Auch Schadenersatzansprüche, z. B. wegen Beschädigung oder Zerstörung der Kleidung eines Verletzten, brauchen Sie nicht zu befürchten.

Was ist, wenn ich mich bei der Erste-Hilfe-Leistung verletze oder einen Sachschaden erleide?
Als Ersthelfer sind Sie automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen alle Personen- und Sachschäden versichert, die Sie aufgrund Ihrer Erste-Hilfe-Leistung erleiden. Außerdem haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer Schäden gegenüber dem Verletzten bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit noch mehr über die "Erste Hilfe" zu erfahren und stellen Sie fest;

auch Sie sind als Ersthelfer geeignet! Ein guter Ersthelfer benötigt ein wenig Mut, um im entscheidenden Augenblick aktiv zu werden. Alles andere ist leicht erlernbar.