Brandschutz und Sicherheit in den Schulen
Aufgrund der Ereignisse in Freising und Erfurt hat das Staatsministerium für
Unterricht und Kultus die Regierungen und Schulämter aufgefordert, an den
Bayerischen Schulen ein Sicherheitskonzept zu entwickeln. Ein solches Konzept
soll in Kooperation mit den Eltern und unter Einbeziehung der Sach- und
Schulaufwandsträger, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und ggf.
auch des Jugendamtes erstellt werden.
Im Rahmen eines umfassenden Sicherheitsplanes, der bei allen beteiligten Stellen zu deponieren ist, soll festgelegt werden:
Darüber hinaus sollen auch Fragen der baulichen, technischen und aufsichtlichen Maßnahmen geklärt werden. Das StMUK geht davon aus, dass die Sicherheitskonzepte vor Ort erarbeitet und den jeweiligen speziellen örtlichen Situationen angepasst werden. Die Entwicklung der Sicherheitskonzepte wurden zum Jahresende 2002 abgeschlossen.
Im wesentlichen wurden bei der Erarbeitung dieser Sicherheitskonzepte präventive polizeiliche Maßnahmen berücksichtigt. Gleichwohl sind aber auch vorbeugende und taktische Belange aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und ggf. Katastrophenschutz mit zu berücksichtigen.
Die Beteiligung der Feuerwehren an den Arbeitsgruppen zur Erstellung eines Schul-Sicherheitskonzeptes bezieht sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:
Da sich die Schulen direkt mit den örtlichen Feuerwehren in Verbindung setzen und solche Gespräche stattfanden, haben wir nachfolgend eine entsprechende Zusammenstellung zu den baulichen Anforderungen an Schulen, insbesondere an die Rettungswege, gemacht. Anhand dieser Vorgaben ist die jeweilige Schule zu überprüfen und zu beurteilen.
Im Rahmen eines umfassenden Sicherheitsplanes, der bei allen beteiligten Stellen zu deponieren ist, soll festgelegt werden:
- Alarmierung,
- Notfallkoordination
- Fragen von Zuständigkeiten in und außerhalb der Schule
- Evakuierungsmaßnahmen
- Festlegung von Sammelplätzen in und außerhalb des Schulbereiches
- Fragen der Benachrichtigung von Eltern
- Koordination der Elternbetreuung vor Ort
- Regelung des Abholens von Kindern
Darüber hinaus sollen auch Fragen der baulichen, technischen und aufsichtlichen Maßnahmen geklärt werden. Das StMUK geht davon aus, dass die Sicherheitskonzepte vor Ort erarbeitet und den jeweiligen speziellen örtlichen Situationen angepasst werden. Die Entwicklung der Sicherheitskonzepte wurden zum Jahresende 2002 abgeschlossen.
Im wesentlichen wurden bei der Erarbeitung dieser Sicherheitskonzepte präventive polizeiliche Maßnahmen berücksichtigt. Gleichwohl sind aber auch vorbeugende und taktische Belange aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und ggf. Katastrophenschutz mit zu berücksichtigen.
Die Beteiligung der Feuerwehren an den Arbeitsgruppen zur Erstellung eines Schul-Sicherheitskonzeptes bezieht sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:
- Überprüfung, Aktualisierung und ggf. Ergänzung bestehender Feuerwehreinsatzpläne
- Überprüfung der Rettungswege und brandschutztechnischen Einrichtungen, einschl. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Überprüfung der Zufahrten und Bewegungs- und Aufstellflächen für die Einsatzfahrzeuge
- Koordinierung der Zufahrten und Bewegungs- und Aufstellflächen sowie der Sammelräume mit den anderen Organisationen
- Koordinierung einer möglichen Einsatzleitung
- Hinweis auf Beteiligung der Vertreter des Rettungsdienstes, falls erforderlich (z. B. zur Abstimmung von Verletztensammelstellen, Wagenhalteplätzen u. a.)
- Hinweis auf Beteiligung des Landratsamtes (Katastrophenschutz), falls
erforderlich.
Da sich die Schulen direkt mit den örtlichen Feuerwehren in Verbindung setzen und solche Gespräche stattfanden, haben wir nachfolgend eine entsprechende Zusammenstellung zu den baulichen Anforderungen an Schulen, insbesondere an die Rettungswege, gemacht. Anhand dieser Vorgaben ist die jeweilige Schule zu überprüfen und zu beurteilen.
Sicherheitskonzepten für Schulen als Nachwirkung der Ereignisse von Erfurt
Bei der Begehung der Schulen sollte man noch folgende Aspekte im Hinderkopf behalten:- Eine Amoklage unterscheidet sich grundlegend von einem Brandeinsatz in einer Schule.
- Die Einsatzleitung obliegt der Polizei.
Diese wird dann an ein Sondereinsatzkommando (SEK) übergeben.
Das Eintreffen des SEK kann es bis zu einer Stunde dauern. - Eine Evakuierung erfolgt nach anderen
Gesichtspunkten als beim Brandfall.
Führt der Fluchtweg am Amoktäter vorbei?
Ist der Sammelplatz vom Täter einsehbar?
Liegt er im Schussfeld? - Die Tätigkeiten der Feuerwehren liegen eher
im Bereich der "Amtshilfe".
Diese Aufgaben sind z. B. Absperrung, Lotsendienst für SEK, DL-Einsatz falls Fluchtwege abgeschnitten sind. - Die Polizei erarbeitet mit jeder Schule
einen Fragebogen, der wichtige Daten für eine Amoklage beinhaltet.
So wird z. B. ein sog. Übergabeplatz definiert. Dort trifft der Schulleiter sich mit der Polizei, zum Austausch der Informationen. Dieser Platz könnte auch der Bereitstellungsraum für Rettungsdienst und Feuerwehr sein, denn er ist von der Schule entfernt und nicht einsehbar. - Die Anfahrt der Rettungsdienste muss ohne Sondersignal erfolgen, da der Täter sonst gewarnt würde.
- Der Hausalarm mit nachfolgender Durchsage kann nicht verwendet werden, da der Täter sonst, ebenso wie Lehrer und Schüler, informiert werden würde.
- Wichtig ist die Disziplin von Lehrern und Schülern bei der Evakuierung. Diese kann bei den jährlich zweimal vorgeschriebenen Schulräumungsübungen geprobt werden. Die jeweilige Lehrkraft muss die Vollzähligkeit der Klasse überprüfen.
