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Grundlagen zur Brandschutzerziehung in der Schule

Lehreraus- und -fortbildung:

Brandschutzerziehung existiert in den Schulen nicht als eigenes Unterrichtsfach, sondern hauptsächlich als fächerübergreifendes Prinzip. Zusammen mit der Verkehrserziehung gehört die Brandschutzerziehung zur der allgemeinen Sicherheitserziehung der Schüler.

An den Universitäten ist Brandschutzerziehung nicht obligatorischer Bestandteil der Lehrerausbildung. Es währe sicherlich sehr vorteilhaft das Thema Brandschutzerziehung im Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Referendarausbildung) verpflichtend zu behandeln.

Wegen dieses Mangels sind deshalb wir deshalb auf direkte Kontakte in der ersten und zweite Phase der Lehrerausbildung in hohem Maß auf die Lehrerfortbildung angewiesen. Die Lehrerfortbildung kann sich dabei im Unterschied zu anderen Fachbereichen nicht auf eine breite Basis wissenschaftlicher Pädagogik stützen, sondern versucht vielfach unmittelbar, gesellschaftliche Ansprüche in handhabbare Anregungen für die schulische Praxis umzusetzen.

Da Brandschutzerziehung an Schulen und in der Schulaufsicht oft als randständiges Anliegen behandelt wird und über Fortbildung jeweils nur Teile der Lehrerschaft angesprochen werden, erreichen Neuerungen die Schulen oft mit Verzögerung. So wird nach meinem Kenntnisstand Lehrerfortbildung für die Sicherheitserziehung in Bayern nur vom Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) angeboten.

Bei der Lehrerfortbildung wird generell differenziert zwischen:

  • zentraler Fortbildung mit landesweiter, u. U. länderübergreifender Zuständigkeit,
  • regionaler Fortbildung mit Zuständig­keit für eine bestimmte Region und
  • schulinterner Fortbildung mit speziell auf die Belange der Einzelschule abge­stimmten Aufgaben.
Entsprechend dieser Gliederung differenzieren sich Adressaten und Aufgaben der Fortbildung, wobei sich die Tendenz abzeichnet, zentrale Veranstaltungen für Personen mit Multiplikationsfunktionen (z.B. Fachberater für Verkehrserziehung) zu reservieren. Die Fachberater geben ihre Anregungen dann in regionalen Fortbildungsveranstaltungen weiter oder in schulamtsbezogenen Dienstversammlungen z.B. für die Schulbeauftragten (Obleute) für die Sicherheitserziehung.

Lehrpläne:

Lehrpläne sind relativ detaillierte Auflis­tungen der für verschiedene Schulformen und Altersstufen verbindlichen Unterrichtsinhalte und Lehrziele. Lehrpläne für die Sicherheitserziehung haben sich in der Vergangenheit durch zu große Stofffülle als unrealistisch erwiesen und stießen auf geringe Akzeptanz. Daher werden Lehrpläne heute oft durch Rahmenpläne ersetzt, die lediglich einen allgemein gehaltenen Rahmen vorgeben. Dieser muss durch schulbezogene Unterrichtsplanung konkretisiert werden.

Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK-Empfehlungen) zur Verkehrserziehung ist z.B. ein solcher Rahmen, der von den Länderministerien veröffentlicht bzw. durch Erlass verbindlich gemacht wird. Die KMK-Empfehlungen stecken den Bereich der Inhalte und Ziele für länderspezifische Ausformungen in Form von Lehrplänen, Rahmenplänen, stufenbezogenen Plänen und Handreichungen ab. Handreichungen für Verkehrserziehung leisten eine weitergehende Konkretisierung, sie regen durch ausgeführte Unterrichtsbeispiele die Umsetzung der Pläne an.

 Gemeinsam mit unseren Kameraden der anderen Bundesländer (DFV und vfdb) muss es deshalb unser Ziel sein für den Bereich Brandschutzerziehung ebenfalls solche KMK-Empfehlungen zu erreichen.

Grundschule:

Im neuen Grundschullehrplan der im Jahr 2001 in Kraft tritt, sind Sicherheitserziehung und Unfallverhütung als wichtige pädagogische Aufgaben gewertet. Bereits in den Vorbemerkungen zum Lehrplanaufbau ist folgendes ausgeführt:

„In allen Unterrichtsfächern bieten sich Gelegenheiten, das Sicherheitsbewusstsein der Schüler zu wecken und zu fördern. Das von praktischen Übungen begleitete Erlernen von richtigem Verhalten bei Bränden und von Grundkenntnissen soll zu einem verantwortlichen Denken und Handeln erziehen und zur Übernahme von Mitverantwortung auch für andere ermutigen“.

Die Brandschutzerziehung kommt zusätzlich im Bereich des Heimat- und Sachunterrichts in folgenden Jahrgängen vor:

2. Klasse
Lehrplan 2.7.3 Erfahrungen mit Temperaturen

Einfluss von Wärme und Kälte auf Materialien und Stoffe untersuchen:

  • Ausdehnen, Verformen, Verkohlen, Schmelzen, Verfestigen
  • verschiedene Materialien prüfen z.B. Wachs, Holz, Papier, Zinn, Wasser u. Ä.  

Das subjektive Empfinden von Temperaturen erkunden:

  • Kalt-, Warmempfinden in Versuchen erproben.

Sicherheitserziehung:

  • Gefahren bei hohen Temperaturen und bei sehr niedrigen Temperaturen aufzeigen

3. Klasse
Lehrplan 3.3 Wünsche und Bedürfnisse

Ausgehend vom eigenen Tagesablauf überlegen die Schüler, wie sie ihre Freizeit möglichst abwechslungsreich gestalten können. Sie verschaffen sich einen Überblick über das örtliche und regionale Freizeitangebot, erproben und bewerten für sich Angebote und stellen altersgemäße Freizeitaktivitäten zusammen. Dabei können sie den Wert einzelner Aktivitäten für das Wohlbefinden erfassen. Sie lernen Medien zur Informationsbeschaffung nutzen und setzen sich mit deren Bedeutung für das Leben der Familie in verschiedenen Zeitabschnitten auseinander.  

Möglichkeiten der Freizeitgestaltung erkunden:

  • Örtliche bzw. regionale Freizeiteinrichtungen auflisten,
  • Angebote ordnen und erproben, 
  • Gegenüberstellung: Freizeit allein - mit anderen z B. im Verein,
  • typische Mädchen- und Bubenaktivitäten hinterfragen.

Ein eigenes Freizeitprogramm erstellen:

  • Eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten einschätzen lernen,
  • Notwendigkeit der Eigeninitiative, 
  • Zeit für andere: ein Ehrenamt übernehmen.

3. Klasse 
Lehrplan 3.7.1 Verbrennung

Die Schüler untersuchen die Brennbarkeit verschiedener Stoffe und lernen Bedingungen für den Vorgang der Verbrennung sowie dessen Nutzung kennen. Im kontrollierten Umgang mit offenem Feuer üben die Schüler Möglichkeiten zum Löschen von Brandherden ein.

Stoffe nach gut oder schlecht brennbar bzw. nach ihrer Entzündungstemperatur unterscheiden:

  • Untersuchen, ob Stoffe leicht entzündbar sind Abhängigkeit der Entzündbarkeit von der Beschaffenheit feststellen,
  • z B. trocken - nass, kompakt - fein zerteilt (pulvrig).

Für leistungsstärkere Schüler: die Kerze

  • (Aufbau, Funktion des Dochtes, heiße Zonen in der Kerzenflamme)

Gefahren im Umgang mit offenem Feuer kennen, Vorsichts- und Löschmaßnahmen einüben:

  • Sicherheitserziehung:    
    • Hinweise auf konkrete Brandursachen geben,
    • Anlegen einer Feuerstelle,
    • verschiedene Löschmethoden erproben, 
    • Verhalten bei einem Brand,
    • Mitglieder der örtlichen Feuerwehr befragen, 
    • Entstehung von Schadstoffen bei Verbrennungsvorgängen,
Die Verbrennung fördern oder behindern:
  • Zufuhr bzw. Entfernen brennbarer Stoffe,
  • Luftzufuhr begünstigen bzw. unterbinden, 
  • Temperatur unter die Entzündungstemperatur absenken (z B. Wasser in die Flamme gießen).
Nutzungsmöglichkeiten von Verbrennungsvorgängen:
  • Grillen, Heizen, Leuchten, Antreiben o. Ä. 

Hauptschule:

Klasse 7 
Fach „Physik - Chemie -Biologie (PCB).

7.2.2 Bedingungen für die Verbrennung

  • Bedeutung des Feuers für den Menschen
  • Brennbare und nichtbrennbare Stoffe
  • Voraussetzungen für die Verbrennung,
  • Brennstoff, Erreichen der Entzündungstemperatur, Vorhandensein von Sauerstoff 
  • Brandbekämpfung, Brandschutz
  • Umgehen mit Versuchsgeräten, z.B. dem Bunsenbrenner

7.2.3 Vorgang der Verbrennung

  • chemische Reaktion
  • Oxidation, Begriff: Oxid (Metalloxid, Nichtmetalloxid)
  • Stille Oxidation, Rost
  • Wortgleichungen (keine Formelgleichungen); chemische Zeichen

Dabei sollte die Feuerwehr möglichst im Rahmen eines Projekttages an der Schule tätig werden (Vorführungen zur Brandbekämpfung, Gefahren, richtiges Verhalten etc.).

8. Klasse
Geschichte - Sozialkunde - Erdkunde (GSE)

Die Schüler erhalten einen Einblick in die Raum- und Bevölkerungsstruktur der Heimatgemeinde. Dabei können sie sich auch mit deren historischen Wurzeln beschäftigen. Sie erkennen, dass die Leistungen von den Bürgern mitfinanziert werden müssen. Dabei könnten die Lernziele 8.1.2 und 8.1.4 einen Ansatzpunkt bieten die Freiwillige Feuerwehr als „Gemeindliche Einrichtung“ vorzustellen und das Lernziel 8.1.5. zur Mitarbeit in der Feuerwehr zu animieren.

8.1.2 Aufgaben der Heimatgemeinde:

  • Pflichtaufgaben: Versorgung und Entsorgung (Art. 83 BV),
  • Freiwillige Aufgaben: Wohlergehen der Bürger (Art. 57 GO),
  • Finanzierung von Aufgaben der Gemeinde; Haushaltsplan,
  • Unsere Gemeinde im Landkreis.

8.1.4 Möglichkeiten der Mitwirkung:

  • Verantwortliche Mitarbeit, z. B. in Gruppen, Vereinen, Parteien, Bürgerinitiativen,
  • Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid,
  • Kommunalwahlen.

8.1.5 Jugendliche engagieren sich:

  • Aufgreifen eines aktuellen Sachverhalts.

Schulräumungsübung

Verantwortlich für die Durchführung bei den halbjährlichen vorgeschriebenen Alarmübungen ist der Schulleiter bzw. dessen Sicherheitsbeauftragter. Für sinnvoll halten wir dabei die Einbindung des Fachberaters für Sicherheiterziehung, sowie die gelegentliche Anwesenheit der Feuerwehr mit Vorführungen zur Brandbekämpfung, Gefahren, richtiges Verhalten etc. Siehe hierzu das Merkblatt "Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren".

Merkblatt: "Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren" (AIIMBI 2/1993, Seite 70)