Aufgabenübertragung Baugenehmigungen
Der LFV Bayern hat deswegen eine Anfrage an die Oberste
Baubehörde gerichtet, die entsprechend beantwortet wurde.
Sofern in Landkreisen den Feuerwehren Aufgaben durch die Bauaufsichtbehörden übertragen werden und dies nicht mit dem Einverständnis der Kreis- und Stadtbrandräte erfolgt, kann das Antwortschreiben der OBB den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Führt die Vorlage dieses Antwortschreibens in den Landkreisen und Städten nicht zu dem gewünschten Erfolg, bittet der Fachbereich 4 des LFV Bayern darum, dies entweder dem Fachbereich 4 in den BFV oder auch direkt dem Fachbereich 4 im LFV Bayern (fb4@lfv-bayern.de) zukommen zu lassen.
